Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Geschäftsbedingungen für alle Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäfts-, Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen

  1. Allgemeines/Geltungsbereich

    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen zwischen der Firma Die Platzmacher (im Folgenden Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die jeweils aktuellen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

  2. Vertragsvereinbarung / Vertragsabschluss

    Die Vertragssprache ist Deutsch. Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind die in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe oder Materialien (Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette etc.) und weitere grundwasserschädliche Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unseren Besitz über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltfreundliche Entsorgung zu kümmern.

  3. Leistungsbeschreibung

    Die Firma Die Platzmacher führt Gewerbe- und Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen sowie Erbaufkäufe von Wohnungen, Häusern und Gewerbe durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein verlassen wird.

  4. Eigentumsübergang

    Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Geschäftsauflösungen und Entrümpelungen gehen alle sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung beziehungsweise Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Wertpapiere, Geld und Schmuck) zu entnehmen. Sollten sich nach Vertragsabschluss Änderungen am Vertragsgegenstand ergeben, so berechtigt dies die Firma Die Platzmacher zur Preiskorrektur, insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollten Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die Firma Die Platzmacher kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung, Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

  5. Leistungserbringung

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag beziehungsweise Teile des Vertrages durch Dritte ausführen zu lassen.

  6. Preise

    Die Preise bemessen sich nach der Größe und dem Aufwand in Euro. Festpreise und Rabatte bedürfen der schriftlichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen Mehrwertsteuer sowie der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis. Bei gewerblichen Kunden verstehen sich Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  7. Abnahme

    Die von der Firma Die Platzmacher erbrachte Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Auftraggeber oder einer befugten Person schriftlich zu bestätigen. Es gilt § 640 BGB.

  8. Zahlungsbedingungen

    Alle erbrachten Werkleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit fünf Prozent Verzugszinsen über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich vor, Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne einer Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

  9. Kündigung

    Die Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragsbestätigung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens möglich. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber, später als fünf Werktage vor dem Auftragstermin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn in Höhe von 30 % der vereinbarten Vergütung fällig.

  10. Gewährleistung

    Der Auftragnehmer gewährleistet eine saubere und ordentliche Durchführung der Maßnahme. Weist die Haushaltsauflösung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzumelden. Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

  11. Haftungsbeschränkung

    Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für die in dem Haushalt befindlichen Wertgegenstände wie Geld, Schmuck und ähnliches ist ausgeschlossen, da Wertgegenstände oft verdeckt verwahrt werden und auch für den Auftragnehmer nicht ersichtlich ist, wo diese verwahrt sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der Wohnung nach der Auflösung befindlichen An- und Einbauten, insbesondere für Wände, PVC- beziehungsweise Holzböden, Jalousien, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art. Nach Auftragserteilung können für die entrümpelten oder entsorgten Gegenstände keine Schadensersatzansprüche gestellt werden. Die Wohnung wird besenrein übergeben.

  12. Entsorgung

    Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zusammen, um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.

  13. Mehrarbeit

    Bei Zusatzarbeiten bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeitsnachweis schriftlich nach. Es gelten die Stundenlöhne, die im Auftrag vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Mehrwertsteuer. Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

  14. Vermittlung Ihrer Kundenwaren an durch uns vermittelte Kaufinteressenten

    Bieten wir Ihre Kundenwaren in Ihrem Auftrag zum Verkauf an, berechnen wir Ihnen nur im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision. Kommt ein Kauf mit einem durch uns vermittelten Interessenten zustande, berechnen wir Ihnen die vorher vereinbarte Vermittlungsprovision.

  15. Gerichtsstand, Erfüllungsort

    Gerichtsstand ist Kerpen. Dies gilt auch für Klagen der Firma Die Platzmacher Bachem Feil GbR gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für Leistungen aus dem Vertrag mit der Firma Die Platzmacher Bachem Feil GbR ist Kerpen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  16. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Die Platzmacher Bachem / Feil GbR

Stand 01.02.2021